CyberCrime 2015

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Cyber Crime (Internetkriminalität)

Der Begriff Cyber Crime oder auch Computerkriminalität, umfasst alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden. im engeren Sinne des Bundeskriminalamts (BKA) bezieht sich auf „spezielle Phänomene und Ausprägungen dieser Kriminalitätsform, bei denen Elemente der elektronischen Datenverarbeitung wesentlich für die Tatausführung sind“. Der Begriff wird umgangssprachlich im weiteren Sinne auch für im Zusammenhang mit Computern stehende Handlungen verwandt, die zwar keine Straftaten, jedoch rechtswidrige Handlungen darstellen. Dabei hängt die Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen insbesondere davon ab, ob am entsprechenden Tatort einschlägige Strafvorschriften existieren.


Formen der Cyber Kriminalität

  • Computerbetrug
  • Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten
  • Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
  • Datenveränderung, Computersabotage
  • Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen.

Zur Computerkriminalität im weiteren Sinne zählen die Delikte die im Internet Passieren.

  • Phishing im Bereich Onlinebanking
  • Straftaten mit DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service – Verweigerung des Service, z. B. durch Herbeiführen der Überlastung eines Firmennetzes mit der Folge, dass diese Firmenpräsenz im Internet nicht mehr erreichbar ist)
  • alle Ausprägungen digitaler Erpressung
  • alle Delikte, bei denen die EDV zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung eingesetzt wird
  • private Anwendung z. B. Computerspiele, oder
  • in Form gewerbsmäßigen Handelns
  • Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen sogenannter „Hacker-Tools“, welche darauf angelegt sind, „illegalen Zwecken zu dienen“.

Die Delikte werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht unter dem Begriff Cybercrime registriert, sondern mit speziellen PKS-Schlüsselnummern.